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http://www.kitaplatz-anspruch.de/#anker1 

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege

 

http://www.netmoms.de/magazin/familie/familienleben/was-aendert-sich-2013-fuer-familien/

 

Was ändert sich 2013 für Familien?

Betreuungsgeld, gesetzlicher Anspruch auf einen Kita-Platz und das Elterngeld wird jetzt auch ein bisschen anders berechnet. Das Jahr 2013 bringt jede Menge Neuerungen mit sich. Wir verraten Dir, was sich 2013 für Familien ändert

 

Familie und Finanzen 2013

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Ab August 2013 haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr und können diesen auch bei den Kommunen einklagen. Schätzungsweise 780.000 Betreuungsplätze – in Tageseinrichtungen und Kindertagesstätten – werden dazu in Deutschland insgesamt gebraucht. Laut dem Deutschem Städte- und Gemeindebund fehlen davon Anfang des Jahres noch immer 150.000 Plätze. Um das Problem rechtzeitig in den Griff zu bekommen, wird inzwischen nicht nur über mehr Anreize und weniger Vorschriften für Tagesmütter diskutiert. Auch Ideen wie „Kita-Platz-Sharing“ kommen auf: ein Betreuungsplatz, den sich mehrere Kinder teilen. Mehr zu diesem Thema erfährst Du in unserem Artikel "Anspruch auf Kita-Platz: Das Wichtigste im Überblick".

Das Betreuungsgeld kommt

Zeitgleich zum Anspruch auf den Kita-Platz wird ab dem 1. August 2013 auch das Betreuungsgeld ausgezahlt werden. Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder privat betreuen lassen, können mit 100 Euro – ab August 2014 mit 150 Euro – Betreuungsgeld monatlich rechnen. Alternativ zur Barauszahlung kannst Du das Betreuungsgeld auch in die Altersvorsorge oder in einen sogenannten Bildungssparvertrag stecken. Bei dieser Option spendiert der Bund monatlich 15 Euro extra. Leider wird das Betreuungsgeld nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 zur Welt kamen.

Das Betreuungsgeld kommt

Zeitgleich zum Anspruch auf den Kita-Platz wird ab dem 1. August 2013 auch das Betreuungsgeld ausgezahlt werden. Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder privat betreuen lassen, können mit 100 Euro – ab August 2014 mit 150 Euro – Betreuungsgeld monatlich rechnen. Alternativ zur Barauszahlung kannst Du das Betreuungsgeld auch in die Altersvorsorge oder in einen sogenannten Bildungssparvertrag stecken. Bei dieser Option spendiert der Bund monatlich 15 Euro extra. Leider wird das Betreuungsgeld nur für Kinder gezahlt, die nach dem 31. Juli 2012 zur Welt kamen.

Neue Berechnungsgrundlage beim Elterngeld

Eltern, die im neuen Jahr ihr Kind bekommen, müssen beim Elterngeld neue Regelungen beachten. Die neue Berechnungsgrundlage des Elterngeldes soll dafür sorgen, dass Anträge einfacher und schneller bearbeitet werden können. Allerdings fällt durch die Gesetzesänderung das Elterngeld unter Umständen geringer aus:

  • Brutto statt netto: Früher galt das bereinigte Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage. Nach aktueller Regelung wird das Bruttoeinkommen gewertet und Pauschalbeträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Die Pauschale liegt im Durchschnitt ein wenig über den tatsächlichen Abgaben. Dadurch können bei einem Einkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro brutto etwa 7 bis 10 Euro weniger Elterngeld pro Monat fließen.
  • Freibeträge fallen raus: Mit einem Lohnsteuerfreibetrag, beispielsweise bei hohen Werbungskosten, fällt das Nettoeinkommen höher aus. Das hatte in der Vergangenheit auch einen positiven Effekt auf das Elterngeld. Da nun aber nicht mehr netto, sondern brutto gerechnet wird, wirken sich solche Freibeträge nicht mehr auf die Berechnungsgrundlage aus.
  • Lohnsteuerklasse wechseln: Ehepaare konnten in der Vergangenheit durch einen Wechsel der Lohnsteuerklasse mehr Elterngeld für sich herausholen. Das ist auch 2013 möglich, allerdings müsst Ihr Euch schon früh im Klaren sein, wer von Euch wann und wie lange Elterngeld beantragen möchte. Denn die günstige Steuerklasse wird für die Berechnungsgrundlage nur dann herangezogen, wenn sie in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes überwiegt. Das bedeutet, dass spätestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes der Wechsel in die günstige Steuerklasse fällig ist. Wer ihn verpasst, büßt unter Umständen monatlich mehrere hundert Euro Elterngeld ein.
  • Berechnung für Selbstständige: Gewinneinkünfte müssen künftig über den Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes nachgewiesen werden.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige erhöht sich

Die Düsseldorfer Tabelle 2013 sieht ab 1. Januar 2013 für unterhaltspflichtige Väter oder Mütter einen höheren Selbstbehalt vor und reagiert damit auf die Erhöhung der Arbeitslosengeld II-Sätze. Wer Unterhalt zahlen muss, darf also 2013 mehr Geld für sich behalten. Der Selbstbehalt steigt

  • bei Erwerbstätigen mit Schülern bis 21 Jahre von 950 Euro auf 1.000 Euro.
  • bei Nichterwerbstätigen mit Schülern bis 21 Jahre von 770 Euro auf 800 Euro.
  • bei Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern von 1.150 Euro auf 1.200 Euro.
  • bei Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes von 1.050 Euro auf 1.100 Euro.
  • bei Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern von 1.500 auf 1.600 Euro.

Bundesinitiative Frühe Hilfen

Mit der Bundesinitiative Frühe Hilfen fördert der Bund Länder und Kommunen bei Hilfsangeboten, die Familien schon während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes unterstützen. Ein finanzieller Zuschuss von insgesamt 177 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren ermöglicht unter anderem die Finanzierung weiterer Familienhebammen, aber auch Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsangebote.

Aussichten auf Lebensleistungsrente

Die sogenannten „Lebensleistungsrente“, die für 2013 angekündigt wurde, ist nach wie vor umstritten und mit vielen Fragezeichen versehen. Im November 2012 präsentierte Arbeitsministerin von der Leyen ihr Konzept gegen Altersarmut, das vor allem Geringverdiener und Mütter unterstützen soll. Kritische Stimmen bemängeln zum einen die Anspruchsvoraussetzungen – 40 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen plus privater Vorsorge – und zum anderen, dass Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, wohl nicht berücksichtigt werden können.

 

 
 
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www.bmfsfj.de  

STEUERERKLÄRUNG

Kinderbetreuung von der Steuer absetzen

Kinderbetreuung kann teuer sein. Doch in der Steuererklärung können Familien diese Kosten jetzt geltend machen. Und zwar ab dem ersten Euro 

Kinderbetreuung bis 4000 Euro im Jahr absetzbar

Seit Anfang 2006 haben berufstätige Eltern, die ihre Kinder durch eine Tagesmutter, im Kindergarten oder anderweitig betreuen lassen, deutlich bessere Karten: Betreuungskosten können sie jetzt vom ersten Euro an steuerlich absetzen - und zwar zu zwei Dritteln und bis zu einem Maximum von 4000 Euro pro Kind und Jahr.

 Im Klartext: Wer im Jahr 2006 für ein Kind Betreuungskosten von 6000 Euro aufgewendet hat, kann davon 4000 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Waren es 3000 Euro, sind davon ebenfalls zwei Drittel, also 2000 Euro steuerlich absetzbar. 

Alle Arten der Kinderbetreuung bei der Steuer gleichberechtigt

Neu daran ist, dass schon der erste Euro beim Finanzamt zu Buche schlägt: Auch wer zum Beispiel nur auf 1000 Euro Betreuungskosten im Jahr kommt, kann 666 Euro absetzen. Bis Ende 2005 mussten Eltern die ersten 1548 Euro im Jahr selbst übernehmen. Bei Alleinerziehenden waren es 774 Euro. 

Unter das Stichwort Kinderbetreuung fällt dabei gleichermaßen die Betreuung in einer Einrichtung (Kindergarten, Kindertagesstätte, Krippe oder Hort), wie auch die durch eine Tagesmutter. Berücksichtigt wird dazu die Betreuung in der eigenen Wohnung - etwa durch einen Babysitter, eine Kinderpflegerin oder ein Au-pair-Mädchen. Auch für Verwandte wie die Großeltern oder volljährige Geschwister kann man steuerlich absetzbare Betreuungskosten geltend machen, wenn die Eltern mit ihnen einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. 

Kinderbetreuung: Vorteil für berufstätige Paare

Der Gesetzgeber macht allerdings einen Unterschied: So stehen beiderseits berufstätige Paare und berufstätige Alleinerziehende besser da als Eltern mit nur einem Berufstätigen sowie nicht berufstätige Alleinerziehende. Denn während die Gruppe der „voll Berufstätigen" für alle Kosten der  Kinderbetreuung von 0-14 Jahren die Zwei-Drittel-Regelung anwenden kann, gilt dies für die zweite Gruppe nur bei Kindern von 3-6 Jahren. 

Kleine Entschädigung: Alleinverdiener-Familien können weitere Kosten für die Kinderbetreuung im eigenen Haushalt als „haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich absetzen. Und dies für alle Kinder bis 14 Jahren. Der Hort, in den ein Schulkind geht, fällt jedoch ebenso wenig darunter wie die Babykrippe, weil es sich hierbei nicht um eine Betreuung im eigenen Haushalt handelt. 

Pauschalbetrag bei der Kinderbetreuung abgeschafft

Es gibt keinen Pauschalbetrag mehr. Das heißt: Jede Form der Kinderbetreuung, die Eltern in der Steuererklärung angeben wollen, müssen sie gegenüber dem Finanzamt zum Beipiel durch Verträge oder Kontoauszüge nachweisen. 

Der Gesetzgeber will mit der Neuregelung Müttern einen leichteren Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen - denn wo Kinderbetreuung bisher an den Kosten scheiterte, ist die Hürde durch die steuerliche Absetzbarkeit nun deutlich niedriger geworden. Gleichzeitig sollen der illegalen Beschäftigung im Bereich der
 Kinderbetreuung das Wasser abgraben und sogenannte nicht versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus einer Grauzone geholt werden. So ist das Ziel, für Babysitter und Kinderfrauen, aber auch für Erzieherinnen und Tagesmütter neue, legale Arbeitsplätze zu schaffen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums www.bmfsfj.de
 
 
Mi 17.11.2010  

Gute Kinderbetreuung

Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit junge Menschen ihren Wunsch nach Kindern auch verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt zu gewährleisten. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Ihre Attraktivität soll erhöht und die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickelt werden.

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 16. Dezember 2008 in Kraft trat, bildet eine gute Grundlage, um den Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortzusetzen. Das Gesetz setzt Meilensteine für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven in Deutschland. Bis zum Jahr 2013 wird es bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben - rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben.

Finanzierung des Ausbaus auf seriöser Grundlage

Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Finanzierung des Ausbaus mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz auf eine seriöse Grundlage gestellt. Von den insgesamt 12 Milliarden Euro, die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund mit 4 Milliarden Euro rund ein Drittel. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit.

Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Diese Änderung des Finanzausgleichgesetzes ist im KiföG geregelt und gilt bis 2013. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten.

Ziel bis 2013: gute Qualität bundesweit

Gleichzeitig werden Bund, Länder und Kommunen die Qualität der Betreuung entscheidend verbessern. Dazu gehören insbesondere eine umfassende Sprachförderung für alle Kinder vor der Einschulung, die Gewinnung von Erzieherinnen, Erziehern und Tagespflegepersonen und ein angemessener Betreuungsschlüssel.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger, für mehr Qualität in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu sorgen:

  • Bildung und bestmögliche Förderung aller Kinder schaffen Chancengerechtigkeit. Deshalb ist es notwendig, Eckpunkte zur frühkindlichen Bildung in Einrichtungen und in der Kindertagespflege zu entwickeln. Das Forum Frühkindliche Bildung soll diese Aufgabe übernehmen und damit den Ausbau der Kinderbetreuung in Bezug auf qualitative Anforderungen unterstützen. 
  • Mit der "Offensive Frühe Chancen" werden rund 400 Millionen Euro bis 2014 zur Verfügung gestellt, um etwa 4.000 Kitas in Deutschland zu "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" weiterzuentwickeln. Um allen Kindern faire Chancen von Anfang zu eröffnen, setzt die Offensive bereits in der frühen Kindheit an und richtet sich an Einrichtugnen, die Kinder unter drei Jahren betreuen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kitas, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht werden. 
  • Das Aktionsprogramm Kindertagespflege fördert die Strukturen und den Ausbau der Kindertagespflege. Hierzu gehören in den 162 Modellstandorten die Verankerung von Vermittlungs- und Vertretungssystemen sowie Verbesserungen der Fachberatung und der Vernetzung. Die Qualifizierung der Tagesmütter und -väter wird bundesweit flächendeckend umgesetzt auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund, den meisten Ländern und der Bundesagentur für Arbeit: Ein gemeinsames Gütesiegel für Bildungsträger eröffnet Zugang zu einer 160-Stunden-Mindestqualifizierung von neu gewonnenen Tagespflegepersonen auf der Grundlage des Curriculums des Deutschen Jugendinstituts. Mit einer "Online-Beratung Kindertagespflege" steht seit November 2010 ein neues Serviceangebot für Tagesmütter und -väter, für Eltern und für diejenigen, die Fragen zur Umsetzung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen Kindertagespflege haben, zur Verfügung. 

Der Ausbau der Kinderbetreuung schreitet voran

Mit einer Betreuungsquote bei unter Dreijährigen von 23,1 Prozent (West 17,4 Prozent, Ost 48,1 Prozent - jeweils ohne Berlin; 2009: insgesamt 20 Prozent) hat der Ausbau inzwischen in allen Bundesländern an Dynamik gewonnen. Rund 472 000 Kinder unter drei Jahren wurden im März 2010 in Deutschland in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Dies entspricht einem Anstieg um 53 000 Kinder beziehungsweise 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Das Investitionsprogramm des Bundes ist ein wesentlicher Motor dieser Entwicklung. Schon über 1,5 Milliarden Euro wurden für konkrete Projekte zur Schaffung oder Sicherung von Plätzen in Kitas und Kindertagespflege bewilligt.

Wahlfreiheit sichern

Um die Wahlfreiheit für Eltern zu erhöhen und allen Kindern die gleichen Chancen zu eröffnen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesregierung

 
 
 
 

 

  
 

Kinderbetreuungskosten künftig besser absetzbar

 
Fr, 07.04.2006
 
 
 
  

Dass Familien die Betreuungskosten für ihre Kinder künftig besser von der Steuer absetzen können, hat zwei Ziele. Arbeitende Eltern können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren. Außerdem werden Arbeitsplätze im privaten Haushalt geschaffen. 


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet worden. Der Bundesrat hat am 7. April abschließend zugestimmt.  

Die Neuregelung kommt vor allem Eltern kleinerer Kinder zu Gute. Diese haben besonders hohe Betreuungskosten. Bisher konnten Zwei-Verdiener Eltern die Kosten erst ab 1.548 Euro steuerlich absetzen. Höchstens konnten sie dann 1.500 Euro geltend machen. Alleinerziehende konnten Kosten ab 774 Euro absetzen, höchstens 750 Euro.

Gleiche Vergünstigungen für Alleinerziehende und Doppelverdiener

Künftig sollen Alleinerziehende und doppelverdienende Paare zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr des Kindes von der Steuer absetzen können. Das gilt bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Ein Drittel der gesamten Betreuungskosten werden künftig von den Familien selbst getragen.

 

Beispiel 1: Die Betreuungskosten eines doppelverdienenden Paares für ein Kind betragen jährlich 6.000 Euro. Davon kann die Familie 4.000 Euro von der Steuer absetzen, 2.000 Euro trägt sie selbst. Bisher konnte sie nur 1.500 Euro absetzen.

Beispiel 2: Die Betreuungskosten einer alleinerziehenden Mutter für ihr Kind betragen insgesamt 1.000 Euro. 666 Euro kann sie von der Steuer absetzen, 333 Euro trägt sie selbst. Bisher konnte sie nur 226 Euro absetzen. Die ersten 774 Euro musste sie nach alter Regelung selbst tragen.

Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare werden gleich behandelt. Auch die Alleinerziehenden haben dadurch eine finanzielle Verbesserung zu verzeichnen. Im Steuergesetz werden diese Kosten als Werbungskosten berücksichtigt.

Doppelverdiener können, wenn sie die Werbungskosten steuerlich geltend machen, allerdings nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a Einkommensteuergesetz für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt geltend machen. Dieses schließt sich gegenseitig aus.

Auch Einverdiener-Familien werden gefördert

Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können künftig Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen. Für sie gilt dieselbe Rechengrundlage.

In dieser Altersgruppe ist der allgemeine Kindergartenbesuch im Rahmen des Rechtsanspruches gesellschaftlich erwünscht. Kindergartenkosten sind daher nicht vermeidbar. Im Steuergesetz werden diese Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt.

Alleinverdiener können zudem Kinderbetreuungskosten im eigenen Haushalt unter den verbesserten Bedingungen steuerlich geltend machen. Damit können Arbeitsplätze in privaten Haushalten geschaffen werden.

 
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